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Übersicht Nettopreis zzgl. MwSt.
Allgemeine Angaben
Ansprechpartner

Es gelten die allgemeinen Veranstaltungsbedingungen.

Abweichend hier von, gelten die folgenden Bedingungen:

Vertragsabschluss

Mit dem Absenden des Formulars geben Sie ein bindendes Angebot gegenüber der Fleet Education Events GmbH, Zirkusweg 1, 20359 Hamburg (nachfolgend „FLEET“) ab. Der Vertrag kommt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch FLEET (Post, Fax oder Email) zustande.

Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und sind wie folgt zur Zahlung fällig:

1. Teilzahlung: 40%, 4 Wochen nach Vertragsschluss, spätestens jedoch 4 Wochen vor der Veranstaltung

2. Teilzahlung: 60%, 4 Wochen vor der Veranstaltung

(2) Die vereinbarten Beträge werden von FLEET rechtzeitig in Rechnung gestellt. 

(3) Von den vereinbarten Preisen entfallen – soweit nicht in der Leistungsbeschreibung abweichend angegeben – 40 % auf Leistungen, welche vor der Veranstaltung erbracht werden, und 60% auf Leistungen, die während der Veranstaltung erbracht werden.

 

Logos, Werbemittel, Texte usw.

(1) Der Vertragspartner stellt FLEET innerhalb von fünf Werktagen nach Anforderung alle für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Logos, Texte, Angaben zur Verlinkung sowie sonstige Unterlagen, Werbemittel und Informationen (nachfolgend „Daten“) kostenfrei zur Verfügung, sofern diese FLEET nicht bereits vorliegen. 

(2) FLEET ist berechtigt, die vom Vertragspartner nach Abs. 1 zur Verfügung gestellten Daten zu den vertraglich vorgesehenen Zwecken, insbesondere zur Werbung zu nutzen. Der Vertragspartner versichert, dass er die hierfür ggf. erforderlichen Rechte eingeholt hat, und stellt FLEET auf erstes Anfordern von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen der Verwendung der zur Verfügung gestellten Daten frei. 

(3) Unzulässig ist Werbung, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, Werbung mit parteipolitischem Inhalt, Werbung für Nikotin, Alkohol oder andere Suchtmittel sowie Werbung, die das Ansehen und die Würde der Veranstaltung bzw. der Veranstalter verletzen. 

 

Rücktritt/Kündigung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ein vertragliches Rücktrittsrecht besteht nicht.

 

Zusätzliche Leistungen

Über das Vertragsvolumen hinausgehende Leistungen werden gesondert beauftragt und werden, wenn nicht anderes vereinbart wird, nach gültiger Preisliste abgerechnet.

 

COVID-19-Pandemie

Für unmittelbare und/oder mittelbare Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gelten die Regelungen nach Ziffer 13 der Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen entsprechend.